EMB reagiert auf Ende der Gasbeschaffungsumlage
Keine Berechnung an Kundinnen und Kunden
(Michendorf, 30.09.2022) Die EMB Energie Brandenburg reagiert umgehend auf die Ankündigung, die neu geschaffene Gasbeschaffungsumlage noch vor dem ersten Tag ihrer Wirksamkeit wieder abzuschaffen. Den auf die Gasbeschaffungsumlage entfallenden Anteil an den ab dem 1. Oktober 2022 erhöhten Preisen in der Grundversorgung in Höhe von 2,419 ct/kWh (ohne Umsatzsteuer) wird die EMB nicht berechnen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung der Bundesregierung wird die EMB die ab 1. Oktober 2022 neu geltenden Preise für die Grund- und Ersatzversorgung zunächst auf ihrer Internetseite unter www.emb-gmbh.de veröffentlichen.
Bei einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden, das entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch eines Einfamilienhauses, vermeidet die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage eine Mehrbelastung von rund 520 Euro (inkl. derzeit geltender Umsatzsteuer von 19 Prozent).
Noch im Gesetzgebungsverfahren befindet sich die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas von aktuell 19 auf sieben Prozent. Sobald diese Steuersenkung in Kraft gesetzt ist, wird die EMB den Endkundenpreis um die reduzierte Umsatzsteuer senken.
EMB beliefert als regionaler Energiepartner Westbrandenburg seit über
30 Jahren zuverlässig und sicher mit Gas und Ökostrom, fördert den effizienten Einsatz von Energie und damit Umwelt- und Klimaschutz und ist mit elf Kundenbüros für Kundeninnen und Kunden persönlich erreichbar.
Informationen zur EMB unter www.emb-gmbh.de.