Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert eine Vergütung des eingespeisten Stroms für 20 Jahre. Aktuell erhalten Betreibende einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 10 kWp bei Überschusseinspeisung 8,03 Cent pro kWh oder bei Volleinspeisung bis zu 12,73 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp bei Überschusseinspeisung bis zu 6,95 Cent pro kWh oder bei Volleinspeisung bis zu 10,68 Cent pro kWh.
Für die Betreibenden einer Anlage ist es jedoch viel lukrativer, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Denn mit Steuern und Energieumlage kostet der Kauf einer Kilowattstunde im Durchschnitt mehr als 30 Cent. Es lohnt sich also weitaus mehr, den Strom für sich selbst zu nutzen, als ihn ins Netz einzuspeisen. Aus diesem Grund rentiert sich die Anschaffung eines Stromspeichers.