Eine Frau mit Tasse in der Hand schaut lächelnd auf ihren Laptop

Zahlungsverzug

Konnten Sie Ihre offenen Abschläge oder Rechnungen nicht fristgerecht begleichen und haben jetzt eine Mahnung erhalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema “Mahnung und Zahlung“.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?

Wenn das Zahlungsziel eines Abschlages bzw. des aus einer Rechnung nachzuzahlenden Betrages verstrichen ist und wir noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten, erhalten Sie automatisch eine Mahnung. Bitte achten Sie bei der Bezahlung unbedingt darauf, den auf der Mahnung angegebenen Gesamtbetrag zu bezahlen. Überprüfen Sie im Onlineservice MEINE EMB, ob eine Zahlung eingegangen oder noch ein Betrag offen ist.

Haben Sie nicht oder zu spät gezahlt?

Wie hoch ist der Abschlag und wann wird er fällig? Ihren aktuellen Abschlagplan können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE EMB einsehen.

Wurde Ihnen eine Zahlung zurück überwiesen?

Dann prüfen Sie bitte, ob Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung die richtige Vertragsnummer angegeben haben und überweisen den Betrag dann erneut.

Haben sich Ihre monatlichen Abschläge geändert?

Haben Sie in Ihrer aktuellen Jahresrechnung den neuen geänderten Abschlagsplan gesehen? Diesen können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE EMB einsehen.

Wie kann ich meine Mahnung bezahlen?

Ihre Zahlungsmöglichkeiten im Überblick:

Überweisung

Um den Betrag zu überweisen, nutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung und geben Sie Ihre Vertragskontonummer an: Commerzbank Potsdam
IBAN:   DE39 1608 0000 4200 2450 00  (Privatkunden)
BIC:      DRESDEFF160

SEPA-Lastschriftverfahren

Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE EMB ein SEPA-Lastschriftmandat. Bitte beachten Sie, dass dies erst nach dem Ausgleich aller fälligen Forderungen möglich ist.

Ratenzahlung

Können Sie Ihre Jahres- oder Schlussrechnung nicht zum angegebenen Termin zahlen? Gern prüfen wir, ob eine Zahlung in Raten möglich ist.

Wie vermeide ich zukünftig Mahnungen?

Beträge pünktlich bezahlen

  • Fälligkeitszeitpunkt beachten 
  • Banklaufzeiten berücksichtigen 
  • Abschlags-/Rechnungshöhe überprüfen 
  • Dauerauftrag auf Aktualität prüfen:  
  • Vertragskontonummer, Abschlagshöhe, Ausführungstermin

SEPA-Lastschriftverfahren einrichten

  • bei Wechsel des Bankkontos: die neue Bankverbindung rechtzeitig bekanntgeben
  • ausreichende Kontodeckung sicherstellen

Korrekte Überweisungsdaten verwenden

  • Vertragskontonummer im Verwendungszweck hinterlegen
  • Bankverbindung von EMB vor Zahlung prüfen 

Tipp: Erteilen Sie uns im Onlineservice Meine EMB ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein. So müssen Sie die Zahlungstermine nicht mehr im Blick behalten und überweisen stets rechtzeitig.

Was passiert, wenn Sie nicht pünktlich bezahlen?

Gas (Gaslieferverträge für Verbrauchsstellen innerhalb des Grundversorgungsgebietes)

Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen?

Kosten (EUR)

1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post bzw. Onlineservice

1,00 bzw. 0,00

2. Sie erhalten eine Terminankündigung zur Sperrung des Gaszählers

1,00

3. Durchführung der Zählersperrung durch den Außendienstmitarbeiter des Netzbetreibers
Anfahrtskosten für nicht erfolgreiche Sperrung
Stornierungskosten

65,13
56,22
40,30

4. War eine Sperrung nicht möglich, beauftragen wir einen Rechtsanwalt mit dem Einleiten einer Zutrittsklage zum Zähler

individuelle Kosten

5. Nach Erwirkung des Zutrittstitels wird die Sperrung des Zählers mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgeführt

individuelle Kosten

6. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben

individuelle Kosten

7. Wiederinbetriebnahme des Gaszählers nach Begleichung der offenen Forderungen

77,50

Strom (einschließlich Gaslieferverträge für Verbrauchsstellen außerhalb des Grundversorgungsgebietes)

Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen?

Kosten (EUR)

1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post bzw. via Onlineservice

1,00 bzw. 0,00

2. Ihr Vertrag wird gekündigt

-

3. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben

individuelle Kosten

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können. Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?

EMB Service-Hotline

Sie erreichen uns telefonisch unter der Service-Hotline 033205 260512 von Montag–Freitag zwischen 8–18 Uhr.

Kundenbüro

Sie erreichen uns am Montag und Mittwoch in den Zeiten zwischen 9-12 Uhr und 13-17 Uhr in unserem Kundenbüro, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf.

Kontaktformular

Senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.

Onlineservice MEINE GASAG

Unseren Onlineservice MEINE EMB können Sie für ausgewählte Anliegen nutzen.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Hier finden Sie Ansprechpartner zu den Themen Energieschulden und Energieberatung:

Diakonisches Werk Teltow-Fläming e. V. – Beratung bei Energieschulden

Betroffene mit Energieschulden haben die Möglichkeit, eine individuelle und kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratenden unterstützen Sie dabei, Ihre Energieschulden zu regulieren und eine Sperrung Ihrer Versorgung abzuwenden.

Bitte vereinbaren Sie Ihre Erstberatung unter:

E-Mail: energieschulden@dw-tf.de
Tel.: 03372 – 44 17 10

Für Personen mit Wohnsitz in Teltow-Fläming kann die Beratung direkt in einem der vielen Beratungspunkten unseres Werkes erfolgen.

Für Energiekunden mit Wohnsitz in anderen Landkreisen bietet die Diakonie eine Telefon- und Online-Beratung an. Soweit notwendig wird die direkte Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen an dem jeweiligen Heimatort hergestellt und begleitet.

Weitere Informationen zum Diakonischen Werk Teltow-Fläming e. V. finden Sie unter www.dw-tf.de.

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. - Energieschulden

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/

E-Mail: info@vzb.de
Tel.: 0331 98229995
Sie haben die Möglichkeit eine Beratung über Regulierungsmöglichkeiten zur Tilgung Ihrer Energieschulden in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sperrung Ihrer Versorgung abwenden können.

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. - Energieberatung

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online/
Tel.: 0800 809802400
Sie können Beratungsangebote zur Reduzierung Ihres Energieverbrauches nutzen.

Beratungsmöglichkeiten von Jobcenter oder Sozialamt

Der Staat bietet bei Energieschulden bedürftigen Personen in der Regel bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe an. Sprechen Sie dazu die für Sie zuständigen Kontaktpersonen beim Sozialamt oder Jobcenter an.

Kontakt zum Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus den jeweiligen Schreiben. 

Fragen und Antworten zu Ihren Zahlungen

Im Folgenden finden Sie weitere Fragen und Antworten zum Thema Zahlungsverzug und Mahnung.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Bar-Zahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE EMB ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung:

Commerzbank Potsdam

IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00

BIC: DRESDEFF160

Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.

Bar-Zahlung: Unser Kundenbüro, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, hat von Montag bis Mittwoch in der Zeit zwischen 9-17 Uhr für Sie geöffnet.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE EMB unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?

In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE EMB können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.

Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?

Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE EMB einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE EMB ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann EMB Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, EMB von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass EMB kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wie kann ich Mahnkosten verhindern?

Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE EMB. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE EMB ein SEPA-Lastschriftmandat.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe?

Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.

Was kann ich tun, wenn meine Abschläge direkt vom Jobcenter bezahlt werden und ich trotzdem Mahnungen erhalte?

Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Prüfen Sie daher nach Erhalt genau, wann und in welcher Höhe Ihre neuen Abschläge fällig sind. Bei geänderten Abschlagshöhen veranlassen Sie bitte Ihr Jobcenter, die Überweisungen anzupassen. Dafür benötigt das Jobcenter Ihre Rechnung und den neuen Abschlagsplan.

Wo erkenne ich in der Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen soll?

Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können. Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.