Zu EMB wechseln
Sie möchten schnell und kostenlos zu EMB wechseln? Wir erklären Ihnen, wie Sie unkompliziert Strom- und Gas-Kundin oder -Kunde von EMB werden.
Wie kann ich zu EMB wechseln?
Schnell und bequem den Anbieter wechseln und günstig Energie beziehen: Wechseln auch Sie jetzt online zur EMB und profitieren Sie schon bald von günstiger, flexibler und sicherer Energie. Einfach unseren Tarifrechner für Strom und Gas nutzen, passenden Tarif wählen – fertig!
Wechsel zu EMB: Wir übernehmen alle weiteren Schritte
Alle weiteren Schritte beim Anbieterwechsel übernehmen wir für Sie: Nach Ihrer Auftragserteilung kümmern wir uns gemeinsam mit dem Netzbetreiber um Ihre Ummeldung. Ihre Versorgung mit Erdgas oder Strom ist während der Übergangszeit jederzeit sicher. So geht es weiter:
- Auftragsbestätigung: Nach der Beauftragung erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihres Auftrags.
- Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter: Wir melden Sie als neuen Kunden beim Netzbetreiber an – und kündigen in Ihrem Namen den Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter.
- Bestätigung der Ummeldung: Der bisherige Anbieter meldet seinerseits die Netznutzung beim Netzbetreiber ab und bestätigt uns die Kündigung des Vertrags. Der Netzbetreiber bestätigt die Ummeldung.
- Abschlussrechnung: Sie übermitteln uns Ihren aktuellen Zählerstand und erhalten daraufhin von Ihrem alten Anbieter eine Abschlussrechnung.
Unser Onlineservice MEINE EMB – Ihr 24-Stunden Kundenservice
Mit dem Onlineservice MEINE EMB stehen Ihnen alle Informationen rund um Ihren Vertrag jederzeit und überall zur Verfügung. Hier können Sie auf Ihre Kundendaten zugreifen, Zählerstände bequem online erfassen, Rechnungen einsehen und Ihren Abschlag an den jeweiligen Verbrauch anpassen.
Wenn Sie unseren Onlineservice noch nicht nutzen, können Sie sich hier registrieren. Wenn Sie bereits MEINE EMB nutzen und einen weiteren Vertrag ergänzen möchten, können Sie hier ein Vertragskonto hinzufügen.
Fragen und Antworten zum Wechsel zu EMB
In unserern FAQ finden Sie weitere Fragen und Antworten zum Wechsel zu EMB.
Was brauche ich für meinen Wechsel zu EMB?
Für einen Wechsel zu EMB benötigen wir nur folgende Daten:
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferanten (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Ab wann kann ich den Wechsel zu EMB beantragen?
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für EMB entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
Wie lange dauert ein Wechsel zu EMB?
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu EMB wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung. Wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch EMB startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?
Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu EMB zu wechseln.
Ich bin umgezogen und brauche einen neuen Energieversorger – was muss ich jetzt tun?
Kein Problem, es ist gesetzlich festgelegt, dass Sie bis zu sechs Wochen nach der Schlüsselübergabe den Energielieferanten Ihrer Wahl rückwirkend wählen können. Bestellen Sie ganz einfach online Ihren Wunschtarif und wir kümmern uns um alles weitere.
Muss ich beim Wechsel zu EMB meinen bestehenden Strom-/Gasvertrag selbst kündigen?
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Wie kann ich meinen Auftragsstatus verfolgen?
Im Onlineservice MEINE EMB informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden, und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich ganz einfach und schnell registrieren. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrags von uns.
Kann es passieren, dass ich bei einem Lieferantenwechsel zwischenzeitlich nicht mit Gas oder Strom versorgt wurde?
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
Wo kann ich meine fehlenden Daten nachtragen?
Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, melden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft. Sollten Sie bis zwei Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Daten zukommen zu lassen.
EMB ist Grund- und Ersatzversorger für Erdgas in West-Brandenburg. Was bedeutet das?
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn sie Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Ich bin zu EMB gewechselt. Wieso erhalte ich immer noch Abschlagsforderungen von meinem alten Energieversorger?
Prüfen Sie zunächst das Datum des Wechsels. Vielleicht liegt das Ende Ihres bisherigen Gas- oder Stromlieferanten noch in der Zukunft. Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, fallen weiterhin Abschläge für einen laufenden Vertrag bei Ihrem Vorversorger an. Ab wann genau Sie von EMB beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE EMB.