Eine Frau mit Tasse in der Hand schaut lächelnd auf ihren Laptop

Rechnung einsehen

Behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Energierechnungen. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie Ihre Rechnungen unkompliziert und digital einsehen können.

EMB-Rechnung einsehen

Wenn Sie beim Onlineservice MEINE EMB registriert sind, finden Sie Ihre Rechnungen für Strom und/oder Gas chronologisch sortiert in Ihrem Postfach. Dort können Sie die aktuellste und alle vorherigen Rechnungen als PDF herunterladen.

Fragen und Antworten zum Thema Rechnung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Rechnung.

Wo kann ich meine Rechnungen einsehen?

Im Onlineservice MEINE EMB stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.

Wie ist meine Rechnung aufgebaut?

Ihre Jahresrechnung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil finden Sie alle vertragsrelevanten Angaben und eine Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet. Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.

Wie erkenne ich auf meiner Rechnung die Mehrwertsteuer-Anpassung?

Die Höhe der berechneten Mehrwertsteuer finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie über den Onlineservice MEINE EMB abrufen können. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gefallen sein, berechnet EMB für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01. Januar 2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.

Was bedeutet das R = „rechnerisch ermittelt“?

Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor, wird dieser von Ihren zuständigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.

Wie kann ich meine Rechnung reklamieren?

Wenn etwas bei Ihrer Rechnung nicht stimmt, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns auf Fehler hinzuweisen.

Was wird für eine Rechnungsreklamation benötigt?

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen dazu, was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Daten oder Zählerständen hilft uns zum Beispiel ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.

Wie kann ich meine Rechnung an eine abweichende Adresse senden lassen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.

Wie erfolgt die Umrechnung bei Gas von m³ auf kWh in der Rechnung?

Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Die Rechnung lautet wie folgt: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Wie häufig erhalte ich eine Rechnung und was wird für die Rechnungserstellung benötigt?

Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt. Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zum Abrechnungsdatum benötigt. Über den Onlineservice MEINE EMB können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert melden.

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.

Wie bekomme ich eine Übersicht über meine geleisteten Abschlagszahlungen?

Im Onlineservice MEINE EMB  finden Sie unter „Zahlungen“ Ihr bereits geleisteten Abschlagszahlungen in einer Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde, können Sie ebenfalls im Onlineservice MEINE EMB jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.

Kommen zusätzliche Kosten bei einer Ratenzahlung auf mich zu?

Es fallen eine Servicegebühr von 9 Euro (Gasvertrag) bzw. 10 Euro (Stromvertrag) sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE EMB  abschließen.

Wie beantrage ich eine Ratenzahlung?

Wenn Sie eine Ratenzahlung einrichten wollen, füllen Sie das Kontaktformular zur Beantragung von Ratenzahlung aus oder schließen Sie die Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE EMB  ab.

Wie viele Raten sind bei einer Ratenzahlung möglich?

Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (maximal 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Für offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.