Ablesung und Zähler
Sie möchten Ihren Zählerstand für Strom oder Gas ablesen und an uns übermitteln? Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Zählerstand korrekt ablesen und uns Ihre Daten unkompliziert zukommen lassen können.
Zählerstand korrekt ablesen
Lesen Sie den aktuellen Stand Ihres Strom- oder Gaszählers von links nach rechts ab. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung des Zählerstandes aus.
Zählerstand online mitteilen
Ihren abgelesenen Zählerstand können Sie uns ganz einfach online mitteilen. Loggen Sie sich im Onlineservice MEINE EMB ein. Unter dem Menüpunkt „Meine Verträge – Zählerstand erfassen“ können Sie Ihren aktuellen Zählerstand eingeben. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die letzten Ablesungen. Wenn Sie noch keinen Zugang zu unserem Onlineservice haben, können Sie sich kostenfrei registrieren oder unser Kontaktformular nutzen.
Fragen und Antworten zum Thema Ablesung und Zähler
Im Folgenden finden Sie weitere Fragen und Antworten zum Thema Ablesung und Zähler.
Wer liest meinen Zählerstand ab?
Ihr Netzbetreiber liest einmal jährlich Ihren Zählerstand ab oder fordert Sie zur Mitteilung Ihres Zählerstandes auf. Dieser wird uns im Anschluss automatisch übermittelt. Nicht immer ist der Zeitpunkt dieser Ablesung und der der Rechnungserstellung identisch. Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass auch wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten. Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE EMB mitteilen.
Wo befindet sich mein Gaszähler oder Stromzähler?
Meistens ist der Gaszähler direkt in der Wohnung zu finden. In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler – wie Stromzähler – auch im Treppenhaus verbaut. Hier können Sie Ihren Vermieter oder Hausmeister nach dem genauen Ort befragen. Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, finden Sie den Gas- und den Stromzähler meist im Keller oder im Wirtschaftsraum.
Wo finde ich meine Gaszähler- oder Stromzähler-Nummer?
Die Zählernummer ist direkt auf Ihrem Zähler zu finden. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.
Wie lese ich den Zäherstand aus?
Lesen Sie die Zahlen von links nach rechts. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung des Zählerstandes aus. Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE EMB mitteilen.
Wie teile ich Ihnen meinen Zählerstand mit?
Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Onlineservice MEINE EMB eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.
Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?
Ein aktueller Zählerstand wird zur Jahresrechnung sowie zum Vertragsbeginn und -ende benötigt. Am einfachsten können Sie uns diesen über den Onlineservice MEINE EMB mitteilen.
Soll ich meinen Zählerstand bei einer Preisanpassung ablesen?
Nein, das ist nicht notwendig. Wenn Sie es jedoch wünschen, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich jederzeit mitteilen. Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE EMB.
Was bedeutet Turnusablesung?
In der Regel erhält man einmal jährlich eine Rechnung. Hierfür benötigen wir den aktuellen Zählerstand. Die Ablesung zu dieser Turnusabrechnung (Jahresabrechnung) bezeichnen wir als Turnusablesung.
Was bedeutet Zwischenablesung?
Der Zählerstand kann nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin abgelesen werden. Wir bezeichnen diesen Zählerstand als Zwischenablesung.
Wie wird mein Zählerstand für die Abrechnung geschätzt?
Wenn uns kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen. Die Schätzung wird auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs durchgeführt. Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie das jederzeit über unseren Onlineservice MEINE EMB tun. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.
Wo kann ich meine abgelesenen Zählerstände sehen?
Die bereits erfassten Zählerstände finden Sie in Ihrem Onlineservice MEINE EMB oder auf Ihrer Rechnung.
Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?
Sie selbst können einen bereits mitgeteilten Zählerstand nicht ändern. Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns darüber Ihren korrekten Zählerstand mit.
Wer ist mein zuständiger Messstellenbetreiber?
Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, wenn Sie als Anschlussnutzer keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben. Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Wenn Sie jedoch noch nie Ihren Messstellenbetreiber gewechselt haben, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb Ihres Zählers verantwortlich.
Was ist ein digitaler Stromzähler und was ein Smart Meter?
Ein digitaler Stromzähler speichert die Stromverbrauchsdaten und stellt diese auf einem Bildschirm dar. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel mit einem mechanischen Stromzähler gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind auch schon moderne Messeinrichtungen installiert.
Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Diese kommen künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz.
Bei wem sollen digitale Stromzähler installiert werden?
In allen Haushalten sollen die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben.
Wer trägt die Kosten für den intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer – also der Haus- oder Wohnungseigentümer – hierfür die Kosten.