Mehr Strom aus Wind und Sonne
Mehr erneuerbare Dynamik ist das Ziel von Bund und Ländern. Windkraft an Land und Photovoltaik, auch in Brandenburg stark vertreten, sollen vom novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz profitieren. Das EEG 2023 ist seit 1. Januar in Kraft.
Aller Krisenstimmung zum Trotz war 2022 ein Erfolgsjahr für erneuerbaren Strom in Deutschland: Die Erzeugungskapazitäten für Windenergie an Land und Solarstrom, nicht nur in Brandenburg die wichtigsten grünen Energiequellen, wuchsen wieder stärker als in den schwachen Vorjahren.
Laut Strommarktdaten der Bundesnetzagentur wurden im letzten Jahr auch 233,9 Milliarden Kilowattstunden grüner Strom produziert, 8,5 % mehr als 2021. Der deutsche Stromverbrauch konnte damit rechnerisch bereits zu 48,3 % (2021: 42,7 %) erneuerbar gedeckt werden.
Wesentlich dazu bei trug die Windkraft an Land. Nach Erhebungen der Deutschen Windguard für den Bundesverband Windenergie gingen 2022 bundesweit 551 Windturbinen mit 2.403 MW Leistung neu ans Netz; weil Altanlagen abgebaut wurden, bleibt nur ein Nettozuwachs von 2.137 MW. Damit waren Ende vergangenen Jahres 28.443 Windturbinen mit 58.106 MW Leistung am Netz. Dank reichlichen Windaufkommens produzierten sie 100,5 Milliarden kWh grünen Strom.
Brandenburg zählte zu den Bundesländern mit dem stärksten Windkraftwachstum. In der Mark wurden 91 Turbinen mit 425 MW Leistung neu errichtet. Abzüglich stillgelegter Anlagen ergibt das 387 MW Zuwachs. Damit drehten sich Ende 2022 in Brandenburg 3.992 Windturbinen mit 8.273 MW Leistung; mehr Erzeugungskapazität gibt es nur in Niedersachsen.
Ausbautempo soll bundesweit gesteigert werden
Bund und Länder wollen deutlich mehr Ausbautempo. Das EEG 2023 sieht vor, 2030 bereits 80 % des Stromverbrauchs erneuerbar decken zu können. Dafür sollen die Kapazitäten für Windstrom an Land auf 115.000 MW in etwa verdoppelt werden.
Das würde jährlich gut 7.000 MW Leistungszuwachs erfordern (2022 waren es 2.137 MW, im bislang besten Jahr 2017 lediglich 4.800 MW). Zweifel an der Erreichbarkeit des Ziels erscheinen deshalb nicht unbegründet.
Brandenburg will bis 2030 etwa 11.500 MW Windenergieleistung am Netz haben. Der dafür erforderliche Zubau von rund 461 MW pro Jahr scheint erreichbar.
Das Bundeswirtschaftsministerium sieht mit dem EEG 2023 wichtige Weichen gestellt. Künftige Ausschreibungsbedingungen ließen höhere Höchstvergütungen zu. Zudem seien Möglichkeiten für Beteiligungen von Kommunen an erneuerbaren Erzeugungsanlagen verbessert worden.
Die Windenergiebranche begrüßt die Gesetzesänderung. Für das laufende Jahr seien 2.700 bis 3.200 MW Zubau zu erwarten. Außerdem werden beschleunigte Genehmigungsverfahren angemahnt.
Auch die Kapazitäten für Photovoltaik (PV) in Deutschland wuchsen 2022 erheblich stärker als in den Vorjahren. Laut Bundesnetzagentur kamen gut 7.181 MW Erzeugungsleistung neu dazu. Ende 2022 waren in Deutschland rund 66.500 MW PV-Leistung installiert. Sie produzierten etwa 55,3 Milliarden kWh Solarstrom; 18,7 % mehr als 2021.
Brandenburg lag 2022 mit 794 MW zusätzlicher PV-Leistung im Spitzenfeld hinter Bayern und Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sind in der Mark rund 5.420 MW PV-Kapazitäten installiert. Bis 2030 sind 18.000 MW angestrebt, was etwa eine Verdreifachung der aktuellen Kapazitäten erfordern würde.
Das EEG 2023 soll auch den PV-Zubau befördern und sieht für 2030 bundesweit 215.000 MW PV-Erzeugungsleistung vor. Das erfordert 18.500 MW Zubau pro Jahr. Bisher wurden selbst in den Boomjahren 2010 bis 2012 nicht mehr als 7.000 bis 8.000 MW pro Jahr erreicht.
EEG fördert Zubau von erneuerbarer Stromerzeugung
Das neue EEG ermöglicht für Photovoltaik auf Dächern deutlich höhere Vergütungssätze bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde.Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung lassen sich künftig kombinieren. Damit soll es sich lohnen, auch bei Eigenverbrauch Dächer vollständig mit Solaranlagen zu belegen.
Bei großen Dachanlagen gibt es keinen Mindest-Eigenverbrauchsanteil mehr außerhalb der Ausschreibung. Das soll die Wirtschaftlichkeit sichern. Die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen wurde ausgebaut.
Ersatzlos gestrichen wurde die so genannte 70-Prozent-Regelung zur Begrenzung der Stromeinspeisung für Neuanlagen. Ausschreibungen für PV-Anlagen sind nun erst ab 1 MW Leistung erforderlich. Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften bis 18 MW (Wind) und 6 MW (PV-Freiflächen) müssen nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen.
Zudem wird der Betrieb von PV-Anlagen steuerlich begünstigt, der Steuersatz für Lieferung und Installation von Anlagen (< 30 kWp) wird auf null gesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet deshalb einen starken Zubau für die nächsten Jahre und arbeitet zudem an einer Photovoltaik-Strategie. Ziel ist mehr Dynamik beim Erneuerbaren-Ausbau.