Solar- und Windenergie vor starkem Ausbau
Brandenburg braucht für Klimaneutralität mehr erneuerbaren Strom. Land und Bund haben die Rahmenbedingungen zuletzt verbessert.
„Die Energiewende hin zur Klimaneutralität schaffen wir nur, wenn wir verstärkt auf erneuerbare Energien setzen“, sagt Brandenburgs Energieminister Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach. Wind- und Solarenergie seien aktuell wichtiger denn je. Bei Photovoltaik (PV) geht es kontinuierlich voran. Bis zur Jahresmitte 2022 waren im Land Brandenburg PV-Anlagen mit rund 5.400 MW Stromerzeugungsleistung installiert. In den ersten sechs Monaten gingen 580 MW PV-Leistung neu ans Netz – deutlich mehr als im gesamten Jahr 2021. Das geht aus einer Auswertung von Zahlen der Bundesnetzagentur durch das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) hervor.
Etwa drei Viertel der brandenburgischen PV-Leistung sind in Freiflächenanlagen installiert, der Rest an und auf Gebäuden. Um den Ausbau voranzubringen, hat der Landtag in Potsdam im Mai eine partielle Solarpflicht beschlossen. Auf neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie auf größeren Parkplätzen müssen künftig PV-Anlagen installiert werden. Die jüngst vorgelegte Energiestrategie 2040 der Landesregierung Brandenburgs sieht vor, dass bis 2030 bereits 18.000 MW und bis 2040 dann 33.000 MW PV-Erzeugungsleistung installiert sein sollen. Energieminister Steinbach hat vor allem große Hallendächer als geeigneten Platz für PV-Anlagen im Blick, auch um eine zunehmende Flächenkonkurrenz zur Landwirtschaft zu vermeiden.
Solaratlas Brandenburg zeigt Flächen für PV
Auskunft über nutzbare Flächen für solartechnische Anlagen gibt seit Anfang April online der von der Energieagentur Brandenburg verantwortete digitale Solaratlas Brandenburg. Der Bund will mit dem Anfang Juli beschlossenen Gesetzespaket zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien auch die Photovoltaik pushen. Vorgesehen ist, die deutschlandweit installierten knapp 60.000 MW Photovoltaik-Leistung bis 2030 auf 215.000 MW auszubauen.
Bei der Windenergie in Brandenburg sind ebenso Fortschritte zu verzeichnen. Zur Jahresmitte 2022 waren in der Mark 8.067 MW Windleistung am Netz. Mehr Kapazitäten an Land gibt es im Bundesländervergleich nur in Niedersachsen. Im letzten Jahr waren laut Bundesverband Windenergie (BWE) in Brandenburg 412 MW neu hinzugekommen, bis Juni 2022 weitere 172 MW.
Doch das ist noch nicht genug. Der Zubau reiche noch nicht aus. Um das Klimaziel zu schaffen, werde das fünffache Volumen benötigt, mahnten im Juli der Bundesverband Windenergie (BWE) und die Anlagenbauer-Vereinigung VDMA Power Systems.
Brandenburg hat jüngst schon einmal das Windkraft-Ausbauziel des Landes für 2030 von 10.500 MW auf 11.500 MW erhöht. Bis 2040 sieht die neue Energiestrategie des Landes 15.000 MW vor. Zudem werden bei der Regionalplanung künftig statt Windeignungsgebieten Windvorrangflächen ausgewiesen, auf denen Windenergie tatsächlich Vorfahrt vor anderen Planungen erhält. Das soll zu höherer Rechtssicherheit und einfacheren Genehmigungsverfahren führen.
Abstandsregel darf Ausbauziele nicht gefährden
Im Potsdamer Landtag beschlossen wurde aber auch eine nicht unumstrittene Abstandsregel, die vorsieht, bei Windrädern 1.000 Meter Distanz zu Wohnsiedlungen einzuhalten. Kommunen können diese durch eigene Regelungen unterschreiten. Der Mindestabstand muss zudem angepasst werden, wenn die vom Bund vorgegebenen neuen Ausbauziele nicht erreicht werden.
Diese sind mit 115.000 MW Windkapazität an Land bis 2030 recht ambitioniert. Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht für Brandenburg vor, dass bis Ende 2026 schon 1,8 % der Landesfläche für Windräder verfügbar sein sollen, bis Ende 2032 dann 2,2 %. Die aktualisierte Energiestrategie der brandenburgischen Landesregierung setzt genau diese Vorgaben um. Der Bund will zudem erreichen, dass Landschaftsschutzgebiete so lange in die Suche nach Flächen für Windenergie einbezogen werden, bis bundesweit im Schnitt 2 % der Landesfläche für Windräder zur Verfügung stehen. Derzeit sind nur etwa 0,8 % der Bundesfläche dafür ausgewiesen.
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll nach dem Willen der Bundesregierung bei Windkraft- wie auch bei PV-Anlagen zum Regelfall werden, was die Standortsuche weiter erleichtern soll. Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz soll außerdem die artenschutzrechtliche Prüfung von Windenergieanlagen an Land im Genehmigungsverfahren standardisiert und vereinfacht werden. Ob das schon für schnellere Genehmigungsverfahren und den nötigen Fortschritt für den Klimaschutz reicht, muss sich zeigen.