Eine Gruppe von Planerinnen und Planern arbeitet an einer kommunalen Wärmeplanung. Im Hintergrund Bürogebäude.

Startsignal für die Wärmeplanung

Bund und Länder unterstützen Städte und Gemeinden finanziell

12.09.2024 Lesezeit: 4 min Aktuelle Ausgabe

Städte und Gemeinden in Brandenburg, die noch nicht mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen haben, können jetzt loslegen. Bund und Land haben die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und leisten finanzielle Unterstützung.

Der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung soll über kommunale Wärmeplanung führen. Darüber herrscht politisch weitgehende Einigkeit. Der Bund hat mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft trat, den Rahmen geschaffen. Die Länder überführen derzeit die Regelungen des Gesetzes in Landesrecht. Als eines der ersten Bundesländer, in denen es bislang keine Pflicht zur Wärmeplanung gab, hat Brandenburg diesen Schritt schon vollzogen; die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung ist seit 24. Juli 2024 in Kraft. Sie sei „ein wichtiger Baustein, um die ambitionierten Klimaziele des Landes zu erreichen“, erklärte die Landesregierung in Potsdam.

Die Wärmeplanungsverordnung regelt die Zuständigkeit der 113 Städte und 300 Gemeinden in Brandenburg als planungsverantwortliche Stellen und verpflichtet diese, einen Wärmeplan zu erstellen. Potsdam als einzige Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss ihn bereits Mitte 2026 vorlegen, alle anderen Kommunen bis Mitte 2028. Für kleinere Gemeinden ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen; sie können sich mit anderen für die Wärmeplanung zusammentun.

Übersicht über vorhandene und geplante Wärmenetze

Jede Kommune soll in ihrem Wärmeplan einen an örtliche Gegebenheiten orientierten Weg in die klimaneutrale Wärmeversorgung aufzeigen. Dazu ist zunächst eine Bestandsaufnahme mit Angaben zum Wärmeverbrauch, zu eingesetzten Energieträgern, Wärmeerzeugern und Energienetzen erforderlich. Eine Potenzialanalyse soll aufzeigen, welche erneuerbaren Wärmequellen oder Abwärmeangebote zur Verfügung stehen. Aus Bestands- und Potenzialanalyse können Zielszenarien erstellt und eine Umsetzungsstrategie konzipiert werden.

Der Wärmeplan soll auch als Orientierungshilfe für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer dienen. Aus dem Wärmeplan soll hervorgehen, in welchen Gebieten der Kommune schon ein Wärmenetz zur Verfügung steht, wo Gebäude perspektivisch an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden können und wo eine dezentrale Versorgung, beispielsweise über Wärmepumpen oder Biomassekessel, angezeigt ist. Nach Angaben der Landesregierung in Potsdam verfügt jede vierte Gemeinde in Brandenburg über ein Wärmenetz.

Für viele Kommunen ist die Wärmeplanung Neuland; es fehlt häufig an personellen Kapazitäten und Fachwissen. Im Land Brandenburg geht man davon aus, dass 95 Prozent der Städte und Gemeinden Dienstleisterinnen und Dienstleister mit der Wärmeplanung beauftragen werden. Auch EMB unterstützt Kommunen mit Know-how bei der Wärmeplanung.

Das Land erstattet Kommunen aus Bundesmitteln die mit der Wärmeplanung verbundenen „notwendigen Mehrkosten“ und finanziert nach Abschluss der Planungen auch Personal- und Sachkosten. Dafür stehen in Brandenburg bis 2028 rund drei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Außerdem übernimmt das Land die Kosten für den Wissenstransfer in der Vorbereitungsphase.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat dazu im Juli mit der Brandenburgischen Kommunalakademie und dem Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung ein Schulungsprogramm zur kommunalen Wärmeplanung vereinbart; die Kosten übernimmt das Ministerium. Der Schwerpunkt soll zunächst auf dem Thema Vergabe der Wärmeplanung an externe Dienstleisterinnen und Dienstleister liegen.

Umfassendes Beratungs- und Informationsangebot

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben zudem reichlich Informationsmaterial aufgelegt. Die Bundesministerien für Wirtschaft (BMWK) und Bauen (BMWSB) stellen einen Leitfaden Wärmeplanung und einen Technikkatalog für Planungsverantwortliche in Kommunen und Dienstleister bereit. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) hält im Internet umfangreiche Informationen vor.

Auf Landesebene stellt die Energieagentur Brandenburg im Energieportal Brandenburg Daten zur Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur Netzinfrastruktur bereit und steht Kommunen für eine Beratung zur Verfügung. Der Deutsche Städtetag hat einen Leitfaden „Daten für die kommunale Wärmeplanung“ herausgegeben. Daten bestimmten zunehmend städtische Strategien, so auch die Wärmeplanung, erklärte der Verband. Datenschutz und Datensicherheit seien von höchster Bedeutung.

Schon einen Schritt weiter denkt der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Für die Wärmewende sei die Wärmeplanung ein wichtiger erster Schritt; Gebäudesanierung und Ausbau einer klimaneutralen Wärmeinfrastruktur werden die Kommunen und Stadtwerke in den kommenden Jahren jedoch „um ein Vielfaches strapazieren“, so der Verband in einem Anfang Juli vorgelegten Positionspapier. Dafür nötige Investitionen seien von den Kommunen allein nicht zu leisten; sie müssten von staatlicher Seite unterstützt werden.

EMB Energiedialog in Teltow und Burg

Die Kommunale Wärmeplanung ist zentrales Thema des 15. Energiedialogs der EMB Energie Brandenburg GmbH. Das Unternehmen hat Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen dazu eingeladen, über praktikable Wege zu einer klimaverträglichen Wärmeversorgung zu diskutieren. Der EMB Energiedialog findet an zwei Terminen statt: am 26. September in Burg im Spreewald für das SpreeGas-Gebiet und am 27. September in Teltow für das westliche EMB-Gebiet. Impulsvorträge werden über die Beratungspraxis des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende in Halle und über grüne Wärmelösungen für brandenburgische Städte und Gemeinden informieren. Bei der abschließenden Gesprächsrunde geht es darum, wie eine erfolgreiche Wärmeplanung durchgeführt werden kann.