Die Ersatzversorgungstarife von EMB
Die Ersatzversorgung erfolgt im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Velten GmbH unter der Marke „EMB“. Die in den vorstehend aufgeführten (Teil-)Netzgebieten gültigen Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung sind nachfolgend aufgeführt.
Im Teilnetz Spree-Niederlausitz im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG erfolgt die Ersatzversorgung von EMB Energie Brandenburg GmbH unter der Marke „SpreeGas“. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung im Teilnetz Spree-Niederlausitz finden Sie hier.
Keine Mindestvertragslaufzeit
Die Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Bestabrechnung
Mit der Bestabrechnung in der Ersatzversorgung - sofern nachstehend ausgewiesen - legen wir Ihrer (Jahres-)Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch am günstigsten ist.
Auf Wunsch online
Mit unserem Onlineservice MEINE EMB bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesamte Vertragskommunikation und Verwaltung der Vertragsdetails online vorzunehmen und auf Papierkram zu verzichten.
Preise der Ersatzversorgung in den oben genannten Teilnetzgebieten
Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG bei Kunden, die in Niederdruck beliefert werden, angeboten, damit Kunden ohne einen von ihnen abgeschlossenen Erdgasliefervertrag für einen Zeitraum von drei Monaten nicht auf Erdgas verzichten müssen. Sie tritt unter anderem in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.
In der Ersatzversorgung im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet der Stadtwerke Velten gibt es gesonderte Preise für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher. Bei den sonstigen Letztverbrauchern wird zudem zwischen Kunden mit Standardlastprofil (SLP) und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschieden.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unten auf der Seite.
Brutto-Preise gültig ab 01.11.2024 mit Bestabrechnung | ||
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Jahresverbrauch | Grundpreis | Arbeitspreis |
bis 6.000 | 5,36 € | 13,21 ct |
ab 6.001 | 10,41 € | 12,20 ct |
Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher (SLP)
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unten auf der Seite.
Brutto-Preise gültig ab 01.11.2024 | Grundpreis pro Monat | Arbeitspreis pro kWh |
---|---|---|
| 10,41 € | 12,20 ct |
Ersatzversorgung RLM
Für RLM-Kunden in der Ersatzversorgung gibt es einen Grundpreis und einen Arbeitspreis Energie. Zu diesen Preisbestandteilen kommen die staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile jeweils in der für die Belieferung der betroffenen Verbrauchsstelle anfallenden Höhe hinzu. Damit ist der von RLM-Kunden in der Ersatzversorgung zu zahlende Gesamtpreis je nach Kunde und Verbrauch unterschiedlich.
Details zur aktuellen Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unten auf der Seite.
Preise gültig ab 01.11.2024 | Grundpreis pro Monat netto | Arbeitspreis pro kWh netto |
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| 300 € | 6,40 ct |
Zu den dargestellten Preisen kommen die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe, die Messentgelte, die Bilanzierungsumlage, das VHP-Entgelt, der CO2-Preis, die Energiesteuer sowie die Gasspeicherumlage gem. § 35e EnWG in jeweils der Höhe hinzu, in der sie bei Belieferung des Kunden anfallen. Die dargestellten Preise und Preisbestandteile sind Nettopreise, auf die die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe erhoben wird.
Rechtliche Grundlagen für die Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und der ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.
- Bis zum 30.11.2023 gelten im Teilnetz Brandenburg im Netzgebiet des Netzbetreibers NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG und im Postleitzahlengebiet 16727 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Velten GmbH diese ergänzenden Bedingungen zur GasGVV.
- Mit Wirkung ab dem 01.12.2023 werden die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV angepasst. Sie sind dann in sämtlichen Netzgebieten, in denen EMB Energie Brandenburg GmbH die Grund- und Ersatzversorgung durchführt, einheitlich. Den Wortlaut der ab dem 01.12.2023 geltenden „Ergänzenden Bedingungen von EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV“ finden Sie hier.
Hintergrund der Anpassung ist:
Wir haben die kürzlich erfolgte Verschmelzung der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH auf EMB Energie Mark Brandenburg GmbH, die jetzt unter EMB Energie Brandenburg GmbH firmiert, zum Anlass genommen, die ergänzenden Bedingungen zur GasGVV zu prüfen und zu aktualisieren. Aus diesem Grund passen wir die ergänzenden Bedingungen zum 01.12.2023 wie folgt an:
- In der Überschrift der ergänzenden Bedingungen wurde das „Mark“ entfernt.
- In Ziffer 1.2 wurde die vollständige Firmierung von EMB Energie Brandenburg GmbH aufgenommen.
- Die Regelung zur Bestabrechnung in Ziffer 3.3 wurde aus den ergänzenden Bedingungen ersatzlos herausgenommen. Dadurch ändert sich die Nummerierung der in Ziffer 3 noch vorhandenen Regelungen im Vergleich der bis zum 30.11.2023 geltenden Fassung zu der ab dem 01.12.2023 geltenden Fassung wie folgt: Aus Ziffer 3.4 wird Ziffer 3.3, aus Ziffer 3.5 wird Ziffer 3.4 und aus Ziffer 3.6 wird Ziffer 3.5
- In § 5 ist die Internetadresse, auf der die Pauschalen veröffentlicht werden, geändert worden auf: www.emb-gmbh.de/erdgas/grundversorgung
Weitere Informationen zur Ersatzversorgung von EMB
- Die Ersatzversorgung umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen für die Ersatzversorgung in den oben genannten Netzgebieten können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro von EMB-Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
- Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet EMB nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Ersatzversorgung endet automatisch wenn die Gasbelieferung auf Grundlage eines Gasliefervertrages erfolgt, spätestens jedoch nach drei Monaten.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter https://www.emb-gmbh.de/ abgerufen werden.
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.emb-gmbh.de/ueber-uns/informationen/ihr-gutes-recht.
Downloads
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV, gültig ab 01.12.2023 PDF, 83 KB
- GasGVV PDF, 136 KB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.11.2024 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 15.10.2024 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.09.2024 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.08.2024 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB-Ersatzversorgung, gültig ab 01.06.2024 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB-Ersatzversorgung, gültig ab 01.05.2024 PDF, 1 MB
- Datenschutzhinweise PDF, 126 KB
- Abwendungsvereinbarung PDF, 2 MB
Häufige Fragen
Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundversorgung:
Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?
Wichtige Information vorab: Die Grundversorgung ist nur für Haushaltskunden möglich. Sonstige Letztverbraucher können nur in der Ersatzversorgung oder in der Anschlusslieferung beliefert werden. Folgende Ausnahme für Haushaltskunden gilt: Haushaltskunden, deren Gasversorger von einer Bilanzkreisschließung oder Kündigung des Netznutzungsvertrages („Belieferungsstopp“) betroffen sind, werden für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung beliefert. Anschließend erfolgt automatisch die Belieferung in der Grundversorgung zu den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen Konditionen, sofern kein anderer Vertrag abgeschlossen wird. Während der Belieferung in der Ersatzversorgung ist ein Wechsel in einen Sondervertrag außerhalb der Grundversorgung auch vor Ablauf der drei Monate möglich.
Definition von Haushaltskunden
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.
Sie wohnen im Versorgungsgebiet EMB und möchten in die Grundversorgung wechseln?
Damit wir Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefern können, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Wenn Sie Ihre Kündigung bereits vorgenommen haben und in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet. Sie müssen dafür nichts weiter tun. Wir heißen Sie wenige Tage nach dem genannten Kündigungsdatum in der Grundversorgung willkommen.
Wieso unterscheiden sich die Preise in Grund- und Ersatzversorgung?
Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden höheren Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist diese kurzfristige Beschaffung dagegen nicht notwendig.
Warum wurde ich nicht schriftlich über die Preisanpassung informiert?
Die Preisanpassung in der Ersatzversorgung erfolgt ohne Vorlauf durch Veröffentlichung im Internet unter https://www.emb-gmbh.de/erdgas/ersatzversorgung. Am 28. Juli 2022 wurde neu im § 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), der die Ersatzversorgung regelt, in Absatz 3 aufgenommen: „Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.“
Wann erfolgt eine Anmeldung in der Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:
- Insolvenz des bisherigen Lieferanten
- Unrechtmäßige Kündigung beziehungsweise Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
- Kündigung des Netznutzungsvertrages beziehungsweise Bilanzkreisvertrages des Lieferanten (beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann)
- Verzögerter Lieferantenwechsel
Wie kann ich die Ersatzversorgung kündigen beziehungsweise verlassen?
Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner.