Eine Frau die vor einem Computer sitzt

SERVICE UND INFORMATIONEN ZU PREISANPASSUNGEN

Sie haben in den letzten Tagen eine Preisanpassung erhalten

Zur aktuellen Preisanpassung Ihres Stromtarifs möchten wir Ihnen gerne zusätzliche Informationen an die Hand geben, um Ihnen die Veränderungen des Preises nachvollziehbarer zu machen.

FAQ zum Thema Preisanpassungen

Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema Preisanpassungen vorbereitet.

Muss ich bei einer Preisanpassung meinen Zähler ablesen?

Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gern mitteilen.

Muss ich meinen Abschlag bei einer Preisanpassung anpassen?

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund einer Preisanpassung für Sie notwendig sein, werden Sie in der Regel gesondert von uns informiert. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Onlineservice Meine EMB können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen“ den Button „Abschlagshöhe empfehlen“ nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Erhalte ich automatisch eine Zwischenrechnung bei einer Preisanpassung?

Nein, wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gern nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen. Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12 Euro entrichtet werden.

Wie lang gilt ein vertraglich vereinbarter Festpreis?

Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis. Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich. Nach Ablauf der Festpreisphase ist EMB jederzeit berechtigt, die Preise nach den Marktgegebenheiten beziehungsweise nach staatlichen Anforderungen anzupassen.